LONGIERABZEICHEN LA5
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L o n g i e r a b z e i c h e n - L e h r g a n g
Longierabzeichen (LA 5)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Longierabzeichen sollen praktische und theoretische Fähigkeiten vermitteln und überprüfen. In diesem Sinne stellen die Longierabzeichen eine sinnvolle Ergänzung dar, die die Reit- und Fahrausbildung komplettieren bzw. den Einstieg dazu bilden können. Wie alle Abzeichen, die rund ums Pferd erworben werden können, sollten Sie das Longierabzeichen als eine Motivation verstehen, sich ständig aus- und weiterzubilden.

Mit den Abzeichen soll eine Ausbildung für Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferd garantiert werden, die sich am Wohlbefinden des Pferdes in seiner vom Menschen bestimmten Umgebung orientiert. Unter dieser Prämisse ist allen Abzeichen der Pferdeführerschein Umgang (Basispass Pferdekunde) vorangestellt. Wer neu einsteigt und sein erstes Abzeichen macht, muss zuvor den Basispass Pferdekunde erworben haben. Das Erlernen des fachgerechten Umgangs, die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege sind wesentlicher Bestandteil dieses Abzeichens. Der Pferdeführerschein Umgang (Basispass) ist also ein sinnvolles Muss, denn dort werden Grundlagen vermittelt, die jeder Pferdesportler selbstverständlich beherrschen sollte.

Voraussetzung:

  • für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem
    Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder
    Anschlussverbände angehört
  • Besitz des Pferdeführerschein Umgang, der Fahrabzeichen (FA) 7 und 6 oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
  • Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen.
  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

 

Was wird verlangt?
Anforderungen:

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die
an einem Tag abgelegt werden.

1. Longieren

  • Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren,
    Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen
    werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam
    des Pferdes.

Beurteilt werden:

  • Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
  • Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
  • Sicherheit beim Handwechsel
  • Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
  • Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
  • (Erkennen des richtigen Handgalopps - nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.)

2. Stationsprüfungen

Station 1
- Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren-/Reitlehre)

Station 2
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Station 3
- Bodenarbeit:

  • Vorführen auf der Dreiecksbahn
  • Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth)
  • systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).

Bewerber* müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 erreicht In der praktischen Teilprüfung wird eine Wertnote vergeben, alle Teilnehmer mit einer Wertnote von mindestens 6,0 haben bestanden.
In den Stationsprüfungen werden die Leistungen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
(Quelle: FN APO 2020 )

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist bezügl. auf die Praxis zu beachten:

Dieser Lehrgang ist ein Abzeichenlehrgang indem man seine bereits vorhandenen Longier-Techniken und Fähigkeiten bis zum Prüfungstag verbessern kann.

Kurs- Planung:

Kurs-Planung:

 

auf Angrage
- gerne auch bei Euch auf der Anlage

Prüfungs-Tag:

Kursgebühr:
         
Vereinsmitglider (RV Hbn e.V.):   170,00 Euro (+ 70,00 Prüfungsgeb.)
Teilnehmer:                         190,00 Euro (+ 70,00 Prüfungsgeb.)

Leihpferd (in begrenzt vorhanden)
für den Lehrgang pro Einheit     
 8,-Euro
Teilnehmerzahl*: 

max. 6        derzeit    

(es besteht abr die Möglichkeit durch Abgabe einer Anmeldung sich auf die Warteliste stellen zu lassen).

Sichtungs-Longieren: bitte einen Termin vereinbaren vor Nennschluss
Anmeldeschluss:    
 
 


Ausrüstung:
für das Pferd (wenn vorhanden), bitte mitbringen:

  • gesundes Pferd  - frei von ansteckenden Krankheiten - (geimpft/ Equidenpass bitte nicht vergessen)
  • Trense mit Nasenriemen
  • Longe
  • Gamaschen/Bandagen
  • Longiergurt
  • Longierpeitsche
  • evtl. Lauferzügel /Ausbinder ohne Gummiringe

für den Longierer,

  • gute Laune,
  • festes Schuhwerk,
  • Handschuhe,
  • dem Wetter angepasste Kleidung,
  • und der Sicherheit zuliebe... lange Haare bitte zusammen binden.
  • Longierpeitsche

Prüfungs-Literatur: Richtlinien für Reiten und Fahren Band: 6 Longieren weitere Lektüren werden empfohlen, siehe Anmeldung.

Anmeldung/Ausschreibung LA5: ...

 

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